
Graz. – Polizisten forschten zwei Schüler im Alter von 14 und 15 Jahren aus. Sie stehen im Verdacht, einen Amoklauf über eine Snapchat-Gruppe angekündigt zu haben. Polizisten forschten die beiden Jugendlichen aus. Mit einem gemeinsamen Brief unterstreichen Bildungsdirektion und Polizei ihre „Null-Toleranz-Linie“.
Bereits am 22. Oktober 2025 erstattete der Direktor einer Mittelschule im Grazer Bezirk Gries gemeinsam mit einer Sozialarbeiterin der Schule Anzeige bei der Polizei. Dabei informierten sie über eine Amoklaufandrohung zweier Schüler. Diese sollen einen solchen wenige Tage zuvor über eine inoffizielle Snapchat-Gruppe der Schule sowie unter Verwendung von Nicknames gegenüber Mitschülern angekündigt haben. Kriminalisten des Stadtpolizeikommandos Graz übernahmen daraufhin die Ermittlungen. Rasch forschten sie zwei Jugendliche im Alter von 14 und 15 Jahren aus. Polizisten nahmen die beiden Schüler über Anordnung der Staatsanwaltschaft Graz bereits zwei Tage nach der Anzeige fest. Sie wurden in die Justizanstalt Graz-Jakomini eingeliefert.
Der Tragweite nicht bewusst
Bei ihren Einvernahmen zeigten sich beide Jugendliche gegenüber der Polizei kooperativ und geständig. Dabei gab der 14-Jährige zu, den Amoklauf angekündigt und ein manipuliertes Bild zweier Schulklassen mit vermeintlich verstorbenen Schülern im Chat veröffentlicht zu haben. Der 15-Jährige zeigte sich geständig, seine Unterstützung für den Amoklauf kundgetan zu haben. Ihre motivlose Amokdrohung hätten beide nicht ernst gemeint. Zudem seien sie sich der Tragweite dieser Äußerungen nicht bewusst gewesen. Auf die Frage hin, ob solche Äußerungen bei anderen Mitschülern etwas bewirken können, zeigte sich der 14-Jährige unwissend: „Ich habe darüber noch nie nachgedacht.“
„Null-Toleranz“: Polizei und Bildungsdirektion appellieren
In einem gemeinsamen Brief appellieren Bildungs- und Landespolizeidirektion dieser Tage an die Vernunft von Schülerinnen und Schülern, aber auch an die Verantwortung von Erziehungsberechtigten: „Jede Drohung wird ernst genommen, sofort angezeigt und hat schwerwiegende Folgen“, heißt es in jenem Schreiben, das mit Ende der Herbstferien an alle steirischen Schulen übermittelt wurde und von Bildungsdirektorin Elisabeth Meixner sowie Landespolizeidirektor Gerald Ortner gemeinsam unterzeichnet ist. Dabei unterstreichen beide ihre „Null-Toleranz-Linie“ im Umgang mit derartigen Drohungen.
Bis zu drei Jahren Haft
Auf die beiden ausgeforschten Jugendlichen warten jetzt Konsequenzen seitens der Justiz. Auch wenn sie bereits gegen gelindere Mittel aus der Haft entlassen wurden, werden beide wegen des Verdachts der Gefährlichen Drohung (§ 107 StGB) an die Staatsanwaltschaft angezeigt – eine Straftat, auf die das österreichische Strafrecht im Falle einer Verurteilung Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren vorsieht.



