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Halloween: Feiern ja – Straftaten nein

Anlässlich des bevorstehenden Halloween-Abends am 31. Oktober erinnert die Polizei daran, dass Spaß und Grusel Grenzen haben – insbesondere dort, wo andere gefährdet, belästigt oder geschädigt werden.

In den vergangenen Jahren kam es zu Halloween immer wieder zu Sachbeschädigungen und gefährlichen „Scherzen“. Die Polizei appelliert daher an alle Feiernden – insbesondere Jugendliche – zu einem verantwortungsvollen Verhalten.

Was verboten ist – und strafbar sein kann:

  • Sachbeschädigung: Das Bewerfen von Häusern, Autos oder Personen mit Eiern, Farbe, Mehl oder anderen Substanzen ist kein Spaß, sondern kann als Sachbeschädigung bis hin zu Körperverletzung angezeigt werden.
  • Gefährdung anderer: Das Aufstellen von Hindernissen auf Straßen, Wegsperren oder ähnliche Handlungen können zu schweren Unfällen führen und sind strafbar.
  • Ruhestörungen & Belästigungen: Lärm, übertriebene Klingelstreiche oder das absichtliche Erschrecken von Passanten können Verwaltungsstrafen nach sich ziehen.
  • Verkleidungen mit Waffenattrappen: Waffenähnliche Gegenstände (auch Spielzeugwaffen) können zu Missverständnissen führen – besonders in der Dunkelheit. Lassen Sie solche Requisiten zu Hause.
  • Auf die Strafbarkeit beim Lenken von Fahrzeugen im alkoholisierten Zustand wird besonders hingewiesen.

     

Die Polizei rät:

  • Eltern sollten mit ihren Kindern über das richtige Verhalten in der Halloween-Nacht und mögliche strafrechtliche oder finanzielle Folgen sprechen.
  • Jugendliche wie Erwachsene werden gebeten, Rücksicht und Hausverstand walten zu lassen.
  • Wer unterwegs ist, sollte sichtbare Kleidung oder Reflektoren tragen, um im Straßenverkehr gut erkannt zu werden.

Polizeistreifen sind in der gesamten Steiermark – insbesondere in den größeren Städten wie Graz, Leoben, Bruck an der Mur und Kapfenberg – verstärkt im Einsatz, um für Sicherheit zu sorgen.

Bei Gefahr, Sachbeschädigung oder verdächtigen Beobachtungen: Notruf 133!

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