Gleisdorf, Bezirk Weiz. – Ein 41-jähriger Jäger steht im Verdacht, Anfang November 2022, einen Damhirsch illegal erlegt zu haben. Er wird wegen des Verdachts der Tierquälerei angezeigt.
Ende Oktober – Anfang November 2022 kam ein Damhirsch aus einem Wildgatter aus. Ein 41-jähriger Jäger sah das Tier und erlegte es. Grundsätzlich ist gemäß den Bestimmungen des Jagdgesetzes Damwild von Anfang August bis Ende Dezember jagdbar. Diese Bestimmungen sind allerdings nur auf freilebendes Wild und nicht auf Wild, das im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes ausschließlich für die Zucht und Fleischgewinnung gehalten wird, anwendbar. Nach der geltenden Rechtsordnung ist derartig ausgebrochenes Wild erst nach einem Zeitraum von 42 Tagen jagdbar. Nach Angaben des Geschädigten, war der Hirsch maximal erst seit 14 Tagen in der freien Natur.
Durch den Abschuss des Tieres besteht der Verdacht, dass der Jäger sich der Tierquälerei schuldig gemacht hat. Der 41-Jährige wird daher der Staatsanwaltschaft Graz angezeigt. Er rechtfertigte sich damit, dass er nicht gewusst habe, dass das Wild aus einem Wildgatter ausgebrochen sei. Er habe angenommen, dass es sich um einen freilebenden Damhirsch gehandelt habe. Angemerkt wird, dass nach einhelliger Expertenmeinung in der betreffenden Gegend kein freilebendes Damwild vorkommt. Der Sachverhalt wird nun von der Justiz rechtlich zu klären sein.
Rückfragehinweis: Büro für Öffentlichkeitsarbeit, 059133/60 1133