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Nach Tresor-Diebstahl: Polizisten überführten Tatverdächtige

Graz, Bezirk Geidorf. – Polizisten forschten eine 41-jährige Tatverdächtige aus. Sie steht im Verdacht, Goldmünzen und Bargeld aus dem Tresor eines gut befreundeten Ehepaares gestohlen zu haben. Erst intensive Ermittlungsarbeit über mehrere Monate hinweg machte die Ausforschung möglich.

Bereits Mitte Jänner dieses Jahres erstattete eine 69-Jährige Anzeige bei der Polizei, nachdem sie das Fehlen einiger Wertgegenstände aus dem Tresor in ihrem Haus bemerkte.  Dabei gab die Pensionistin an, dass Goldmünzen sowie Bargeld im Wert von mehreren zehntausend Euro aus dem Tresor auf unerklärliche Weise verschwunden seien. Beamte der Polizeiinspektion Graz-Andritz nahmen sich daraufhin der Sache an, wobei diese keine offensichtlichen Einbruchsspuren im bzw. rund um das Haus feststellen konnten. Auch die umfassende Spurensicherung einer Kriminalbeamtin verfestigte diesen Eindruck, wobei die Tatortbeamtin jedoch mehrere DNA-Spuren am betroffenen Tresor sicherstellte.

Intensive Ermittlungsarbeit

Monatelange Ermittlungen sowie Befragungen von Freunden, Bekannten oder auch Arbeitern erhärteten vorerst keinen Tatverdacht. Erst ein DNA-Spurentreffer auf eine 41-jährige Grazerin brachte den Ermittlungen erneuten Schwung. Eine gerichtlich bewilligte und von der Staatsanwaltschaft Graz angeordnete Kontoöffnung zeigte in der Folge auffällige Kontobewegungen bei der 41-Jährigen. Dabei konnten Polizisten unnachvollziehbare Einzahlungen am Konto der Frau feststellen. Bei einer neuerlichen Vernehmung zeigte sich die anfangs leugnende 41-Jährige schließlich teilgeständig. Dabei gab die Frau zu, das Vertrauensverhältnis zur Familie ausgenutzt zu haben, indem sie mit dem ihr bekannten Code in den Tresor gelangte und dort Wertgegenstände im Wert von knapp 20.000 Euro stahl. Das entwendete Geld dürfte sie in der Folge zur Aufbesserung des eigenen Gehalts sowie für Reisen und ihren eigenen Lebensunterhalt verwendet haben. Die 41-Jährige wird der Staatsanwaltschaft Graz wegen des Verdachts des schweren Diebstahls angezeigt. 

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