NewsSport

Sicherheitsbereich: UEFA Conference League

Steiermark, Graz. – Am kommenden Donnerstag, 15. Februar 2024, findet das Fußballspiel SK Puntigamer Sturm Graz gegen SK Slovan Bratislava statt. Die steirische Polizei bereitet sich auf diesen Großeinsatz entsprechend vor.

Oberstleutnant Willibald Gutschi wird am kommenden Donnerstag den Polizeieinsatz leiten. „Einsatzkonzepte können wir nicht bekannt geben. Natürlich gibt es im Vorfeld diverse Lagebeurteilungen. Solche Vorfeldbeurteilungen dienen unserer Einsatzplanung, können sich aber tagesaktuell auch schnell ändern. Deswegen sollte man im Vorfeld stets besonnen agieren und sich mit Informationen zurückhalten. Der von der Behörde verordnete Sicherheitsbereich erlaubt der Exekutive zusätzliche polizeiliche Maßnahmen. Für solche Großeinsätze kann dies hilfreich sein“, so der Leiter des Grazer Einsatzreferates. Der erfahrene Polizeioffizier rechnet, so wie bei internationalen Fußballspielen üblich, mit Fanbewegungen, vor allem zwischen der Innenstadt (Hauptplatz) bis hin zum Stadion. „Dabei gilt es einerseits Verkehrsbehinderungen unter den vorliegenden Voraussetzungen so gering wie möglich zu halten, sowie andererseits die Sicherung eines möglichen Fanmarsches durchzuführen“, so Willibald Gutschi.

Errichtung Sicherheitsbereich

Die Landespolizeidirektion Steiermark, Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung, verordnet gemäß § 49a Abs. 1 Sicherheitspolizeigesetz einen Sicherheitsbereich am 15.02.2024, 15.00 Uhr, bis 16.02.2024, 01.00 Uhr, um die Merkur Arena. Der Sicherheitsbereich umfasst das Gebiet innerhalb der folgenden Straßenzüge: Conrad-von-Hötzendorf-Straße Nr. 151 – Evangelimanngasse – über Münzgrabenstraße – Harmsdorfgasse bis Nr. 12 (Krzg. Weinholdstraße) – Weinholdstraße bis Nr. 31 – Dr. Lister-Gasse bis zur Krzg. Lortzinggasse – Lortzinggasse bis Krzg. Paul-Ernst-Gasse – Richtung Süden bis Karl-Huber-Gasse Nr. 11 – Richtung Westen bis Raiffeisenstraße Nr. 198 – Raiffeisenstraße Richtung Norden bis Haus Nr. 166 (Kirche) – Richtung Nordwesten bis Krzg. Lisztgasse – Kollowitzgasse – Kollowitzgasse bis Eduard-Keil-Gasse – Richtung Westen bis Kasernstraße – Kasernstraße Richtung Norden bis Senefeldergasse – schräg über Dauerkleingartenanlage bis Raiffeisenstraße Nr. 61 – Conrad-von-Hötzendorf-Straße Nr. 151.

Polizeiliche Befugnisse im zeitlich begrenzten Sicherheitsbereich

Aus diesem Sicherheitsbereich können Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes Personen wegweisen, die gefährliche Angriffe gegen Leben, Gesundheit oder Eigentum im Zusammenhang mit einer Sportgroßveranstaltung begehen bzw. begangen haben. Gleichzeitig ist ihnen das Betreten des Sicherheitsbereiches verboten. Personen, die trotz eines Betretungsverbotes den Sicherheitsbereich bei dieser Sportgroßveranstaltung betreten, begehen eine Verwaltungsübertretung und können mit einer Geldstrafe bis zu € 1.000,–, im Falle der Uneinbringlichkeit mit einer Freiheitsstrafe bis zu 4 Wochen, bestraft werden. Verharren die Personen trotz erfolgter Abmahnung weiter in der Fortsetzung ihrer strafbaren Handlung, können sie festgenommen werden.

Visuelle Darstellung des verordneten Sicherheitsbereiches© LPD Stmk
Visuelle Darstellung des verordneten Sicherheitsbereiches© LPD Stmk

Verwandte Artikel

Back to top button