Graz, Bezirk Gries. – Ein 22-jähriger Afghane verhielt sich Sonntagnachmittag, 9. April 2023, in einem Waschsalon aggressiv gegenüber dort anwesender Personen. Auch die einschreitenden Polizisten konnten den Mann vor Ort nicht beruhigen.
Verkehrspolizisten wurden gegen 14 Uhr von Passanten am Griesplatz angehalten. Innerhalb und außerhalb der Räumlichkeiten eines Waschsalons sei ein aggressiver Mann welcher dort anwesende Personen bespucke und anpöble. Die Polizisten begaben sich sofort zum Salon und mahnten den 22-Jährigen mehrmals ab, sein aggressives Verhalten einzustellen. Trotz Aufforderung störte der Mann weiterhin die öffentliche Ordnung. Aufgrund der begangenen Verwaltungsübertretungen stellten die Beamten ein Organmandat aus. Trotzdem stellte der Afghane sein Verhalten nicht ein. Es folgte somit eine Anzeige und die Wegweisung vom Bereich des Griesplatzes. Um dabei deeskalierend und vor allem schnell zu handeln, folgte die Ortsveränderung mittels Dienstkraftfahrzeug. Dies führte zu einer schnellen Entspannung der Lage vor Ort. Der Afghane konnte kurze Zeit darauf das Dienstkraftfahrzeug bereits wieder verlassen. Als er jedoch ausstieg und die Beamten ihre Streifentätigkeit fortführten, rannte der 22-Jährige plötzlich und ohne Vorwarnung zum Streifenfahrzeug retour. Ohne erklärlichen Gründen schlug der Verdächtige die Seitenscheibe ein. Ein Polizist erlitt dadurch leichte Verletzungen im Bereich seines Kopfes.
Festnahme
Die Polizisten nahmen den Verdächtigen daraufhin fest. Dieser widersetzte sich durch Schläge und Tritte, beschimpfte und bedrohte die Beamten mit dem Umbringen. Bei der Festnahme erlitt der zweite Polizist Verletzungen an beiden Füßen. Auch der 22-jährige Afghane verletzte sich beim Einschlagen der Seitenscheibe. Seine Verletzungen wurden als leicht diagnostiziert. Die weiteren Ermittlungen werden nun vom Kriminalreferat des Stadtpolizeikommandos Graz geführt. Diese gestalten sich zur Stunden jedoch anhaltend schwierig. Der Verdächtige ist mehr als unkooperativ. Der Grund seines Verhaltens könnte in einer gesundheitlichen Beeinträchtigung liegen. Die Staatsanwaltschaft Graz ordnete die Einlieferung des Verdächtigen in die Justizanstalt Graz-Jakomini an.